Lebensmittelkontrollen

Die Kommunen haben die Aufsicht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich agierenden Unternehmen. Je nach Bundesland, haben Sie verschiedene Namen und verschiedene Aufgabenbereiche und Befugnisse.
Unter anderem unterliegen den Kontrolleuren die Aufgaben der Lebensmittelkontrollen. Hierzu werden die Lebensmittelverarbeitendenbetriebe und Handelsunternehmen, stichpunktartig ohne vorherige Anmeldung aufgesucht.
Für die Unternehmen ist es immer ein bisschen, wie „das ihnen auf die Finger geschaut wird“. Tatsächlich hat aber die Vergangenheit gezeigt, dass diese Kontrollen für die Gesundheit der Bevölkerung unabdingbar sind.

Dabei ist es nicht nur mangelnde Hygiene, die die Kontrolleure zu bemängeln haben. Sie sind nicht selten, nicht nur Ordnungswidrigkeiten auf der Spur und das ist immer wieder der Presse und den Medien zu entnehmen, sondern Sie entdecken richtige kriminelle Aktivitäten.

Einige besonders skandalöse Verbrechen, kommen nicht selten in die Schlagzeilen. Seit 1998 als die Lebensmittelhygieneverordnung novelliert und verschärft wurde, sind wohl schätzungsweise einige Millionen Euro, als Bußgelder in die Kassen der öffentlichen Hand geflossen. Dabei und da kann man sich sicher sein, ist das was in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, nur die Spitze des Eisberges.
Jeder hat wohl bei diesem Thema Fälle im Hinterkopf, wie unappetitliche Hackfleischskandale oder den so genannten Gammelfleischskandal. Aber auch groß angelegte Umetikettierungs- und Vertuschungsskandale der Lebensmittelgrossisten, dürften jedem noch aus der Vergangenheit geläufig sein.
Also sind aber diese Einrichtungen nicht der Erwirtschaftung von Bußgeldern dienlich, sondern dazu da, Verbraucher zu schützen und die Gesunderhaltung der Bevölkerung zu gewährleisten. Das sind wie jeder wohl ehrlich zugeben wird, eklatant wichtige Aufgaben.
Eingedenk der schweren Folgen, die eine Gesundheitsstörung und das ausufern von Seuchen mit sich bringen kann, so ist vor nicht allzu langer Zeit, der Frischei Skandal, der in Altersheimen und Krankenhäusern zu Hunderten von Todesfällen geführt hat.
Diese ernsthaften Konsequenzen, die ein leichtfertiges, wenn nicht unverantwortliches Handeln verantwortlicher Kräfte mit sich geführt hat. Die Konsequenz aus diesem tragischen Fall war zum Beispiel, die Verordnung das Frischeiprodukte in öffentlichen Küchen nicht mehr verarbeitet werden durften. Angesichts verbrecherischer Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Gewinne von Wirtschaftsbetrieben auf Kosten der Gesundheit von Verbrauchern maximieren zu können und da wird der geneigte Leser mit Sicherheit zustimmen, nicht hart genug bestraft werden.
Daher wäre es hier wünschenswert, das die Legislative Deutschlands und Europas, der Exekutive mehr Handlungsspielraum und Befugnisse an die Hand geben würden, ohne dabei Großkonzerne aus monetären Interessen zu schützen.

Schlussendlich geht es aber auch darum, das die Verbraucher wieder mit Lust und gutem Gewissen, Lebensmittel kaufen und verzehren können, auch wenn dies ein langer Weg sein sollte, den zu gehen sich auf jeden Fall, auch für die Handelsunternehmen lohnen dürfte.